Kreditkarte kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026
Ob wegen einer neuen Jahresgebühr, mangelnder Zusatzleistungen oder eines besseren Angebots: Eine Kreditkarte zu kündigen ist in Deutschland meist unkompliziert. Damit der Wechsel reibungslos verläuft, sollten Sie dennoch ein paar Punkte beachten.
Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit prüfen
Kreditkartenverträge sind in der Regel unbefristet und mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, sofern im Preis- und Leistungsverzeichnis nichts anderes vereinbart wurde. Bei Karten mit befristeten Bonusaktionen lohnt sich ein Blick auf mögliche Rückzahlungsklauseln, falls die Karte vor Ablauf einer Mindestlaufzeit gekündigt wird.
Offenen Saldo vollständig ausgleichen
Bevor eine Kreditkarte endgültig geschlossen werden kann, muss ein eventuell offener Rechnungsbetrag vollständig zurückgezahlt sein. Das gilt auch für kleinere Restbeträge, die durch nachträglich verbuchte Umsätze wie Fremdwährungsabrechnungen entstehen können. Es empfiehlt sich, nach der Kündigung noch mindestens eine Abrechnungsperiode abzuwarten, bevor man von einer vollständigen Auflösung ausgeht.
So kündigen Sie in der Praxis
Je nach Anbieter erfolgt die Kündigung online über das Kundenkonto, per E-Mail oder – bei manchen Banken wie TF Bank – ausschließlich über den telefonischen oder schriftlichen Kundenservice. Aus Beweisgründen empfiehlt sich grundsätzlich die Schriftform, auch wenn eine Online-Kündigung angeboten wird: Bewahren Sie die Bestätigung der Kündigung auf, bis die Schlussrechnung beglichen und die Karte physisch entwertet oder zerschnitten wurde.
Regelmäßige Abbuchungen rechtzeitig umstellen
Viele Nutzer vergessen, dass laufende Abonnements – Streaming-Dienste, Software, Mitgliedschaften – häufig über die Kreditkarte statt das Girokonto abgerechnet werden. Vor der Kündigung lohnt sich ein Blick in die letzten Kontoauszüge, um alle wiederkehrenden Belastungen zu identifizieren und rechtzeitig auf die neue Karte umzustellen. So vermeiden Sie fehlgeschlagene Zahlungen und mögliche Mahngebühren.
Neue Karte vor der Kündigung beantragen
Um eine Zahlungslücke zu vermeiden, empfiehlt es sich, die neue Kreditkarte bereits vor der Kündigung der alten zu beantragen und zu aktivieren. Die meisten Online-Anträge werden innerhalb weniger Minuten entschieden, die physische Karte folgt anschließend per Post – ausreichend Vorlauf einzuplanen erspart unnötigen Stress bei anstehenden Zahlungen.
Welche Fristen tatsächlich gelten
Kreditkartenverträge sind Zahlungsdiensterahmenverträge. Für sie gelten die Kündigungsregeln des § 675h BGB – und die sind für Verbraucher deutlich großzügiger als für die Bank.
| Konstellation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Kündigung durch Sie, unbefristeter Vertrag | jederzeit, höchstens 1 Monat | § 675h Abs. 1 BGB |
| Kündigung durch die Bank | mindestens 2 Monate | § 675h Abs. 2 BGB |
| Nach Ablauf von 6 Monaten Laufzeit | entgeltfrei | § 675h Abs. 4 BGB |
| Online geschlossener Vertrag | über den Kündigungsbutton | § 312k BGB |
| Widerruf statt Kündigung | 14 Tage ab Vertragsschluss | § 355 BGB |
Nach der Kündigung: die Liste, die niemand führt
Eine gekündigte Karte funktioniert ab dem Beendigungsdatum nicht mehr – und alles, wo sie hinterlegt war, scheitert damit ebenfalls. Gehen Sie vor der Kündigung die letzten zwölf Kartenabrechnungen durch und notieren Sie jeden wiederkehrenden Empfänger.
- Streaming, Musik, Software- und Cloud-Abos
- Mobilfunk, Internet, Versicherungen mit Kartenzahlung
- App-Stores und digitale Wallets
- Onlineshops mit gespeicherter Karte
- Fahrdienste, Lieferdienste, Ladeinfrastruktur
- Reisebuchungen, die erst später abgerechnet werden