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Kreditkarten5 Min. Lesezeit

Kreditkarte kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Ob wegen einer neuen Jahresgebühr, mangelnder Zusatzleistungen oder eines besseren Angebots: Eine Kreditkarte zu kündigen ist in Deutschland meist unkompliziert. Damit der Wechsel reibungslos verläuft, sollten Sie dennoch ein paar Punkte beachten.

Trading-Check RedaktionVeröffentlicht am Geprüft am

Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit prüfen

Kreditkartenverträge sind in der Regel unbefristet und mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, sofern im Preis- und Leistungsverzeichnis nichts anderes vereinbart wurde. Bei Karten mit befristeten Bonusaktionen lohnt sich ein Blick auf mögliche Rückzahlungsklauseln, falls die Karte vor Ablauf einer Mindestlaufzeit gekündigt wird.

Offenen Saldo vollständig ausgleichen

Bevor eine Kreditkarte endgültig geschlossen werden kann, muss ein eventuell offener Rechnungsbetrag vollständig zurückgezahlt sein. Das gilt auch für kleinere Restbeträge, die durch nachträglich verbuchte Umsätze wie Fremdwährungsabrechnungen entstehen können. Es empfiehlt sich, nach der Kündigung noch mindestens eine Abrechnungsperiode abzuwarten, bevor man von einer vollständigen Auflösung ausgeht.

So kündigen Sie in der Praxis

Je nach Anbieter erfolgt die Kündigung online über das Kundenkonto, per E-Mail oder – bei manchen Banken wie TF Bank – ausschließlich über den telefonischen oder schriftlichen Kundenservice. Aus Beweisgründen empfiehlt sich grundsätzlich die Schriftform, auch wenn eine Online-Kündigung angeboten wird: Bewahren Sie die Bestätigung der Kündigung auf, bis die Schlussrechnung beglichen und die Karte physisch entwertet oder zerschnitten wurde.

Regelmäßige Abbuchungen rechtzeitig umstellen

Viele Nutzer vergessen, dass laufende Abonnements – Streaming-Dienste, Software, Mitgliedschaften – häufig über die Kreditkarte statt das Girokonto abgerechnet werden. Vor der Kündigung lohnt sich ein Blick in die letzten Kontoauszüge, um alle wiederkehrenden Belastungen zu identifizieren und rechtzeitig auf die neue Karte umzustellen. So vermeiden Sie fehlgeschlagene Zahlungen und mögliche Mahngebühren.

Neue Karte vor der Kündigung beantragen

Um eine Zahlungslücke zu vermeiden, empfiehlt es sich, die neue Kreditkarte bereits vor der Kündigung der alten zu beantragen und zu aktivieren. Die meisten Online-Anträge werden innerhalb weniger Minuten entschieden, die physische Karte folgt anschließend per Post – ausreichend Vorlauf einzuplanen erspart unnötigen Stress bei anstehenden Zahlungen.

Welche Fristen tatsächlich gelten

Kreditkartenverträge sind Zahlungsdiensterahmenverträge. Für sie gelten die Kündigungsregeln des § 675h BGB – und die sind für Verbraucher deutlich großzügiger als für die Bank.

Kündigungsfristen im Überblick
KonstellationFristGrundlage
Kündigung durch Sie, unbefristeter Vertragjederzeit, höchstens 1 Monat§ 675h Abs. 1 BGB
Kündigung durch die Bankmindestens 2 Monate§ 675h Abs. 2 BGB
Nach Ablauf von 6 Monaten Laufzeitentgeltfrei§ 675h Abs. 4 BGB
Online geschlossener Vertragüber den Kündigungsbutton§ 312k BGB
Widerruf statt Kündigung14 Tage ab Vertragsschluss§ 355 BGB

Der Kündigungsbutton – und warum die Schriftform trotzdem sinnvoll bleibt

Seit dem 1. Juli 2022 muss jedes Unternehmen, bei dem ein Vertrag online abgeschlossen werden kann, eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche anbieten. Fehlt sie oder ist sie versteckt, können Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Die Bestätigung, die der Button auslöst, ist Ihr Nachweis: Sie enthält Datum und Uhrzeit des Zugangs. Speichern Sie sie – der Zugangszeitpunkt ist die einzige Größe, die im Streitfall zählt.

Wo kein Button existiert, genügt eine formlose E-Mail oder ein Brief. Verlangen Sie darin ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum der Vertragsbeendigung und die Bestätigung, dass kein Saldo mehr offen ist.

Nach der Kündigung: die Liste, die niemand führt

Eine gekündigte Karte funktioniert ab dem Beendigungsdatum nicht mehr – und alles, wo sie hinterlegt war, scheitert damit ebenfalls. Gehen Sie vor der Kündigung die letzten zwölf Kartenabrechnungen durch und notieren Sie jeden wiederkehrenden Empfänger.

  • Streaming, Musik, Software- und Cloud-Abos
  • Mobilfunk, Internet, Versicherungen mit Kartenzahlung
  • App-Stores und digitale Wallets
  • Onlineshops mit gespeicherter Karte
  • Fahrdienste, Lieferdienste, Ladeinfrastruktur
  • Reisebuchungen, die erst später abgerechnet werden
FAQ

Häufige Fragen

In der Regel ein Monat zum Monatsende, sofern der Anbieter im Preis- und Leistungsverzeichnis keine abweichende Frist festgelegt hat.

Die Kündigung selbst ist möglich, die endgültige Schließung der Karte erfolgt jedoch erst, nachdem der offene Saldo vollständig ausgeglichen wurde.

Das hängt vom Anbieter ab. Auch wenn eine Online-Kündigung angeboten wird, empfiehlt sich aus Beweisgründen eine schriftliche Bestätigung.

Das ist anbieterabhängig – manche zahlen verbleibendes Guthaben aus, andere verfallen es zum Kündigungstermin. Details finden Sie in den jeweiligen Teilnahmebedingungen des Bonusprogramms.

Nein. Nach § 675h Abs. 4 BGB ist die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags entgeltfrei, sobald der Vertrag länger als sechs Monate bestand.

Bei regelmäßig erhobenen Entgelten ja: Vorausbezahlte Beträge sind für den nicht genutzten Zeitraum anteilig zu erstatten.

Sie werden mit der Kündigung in der Regel sofort fällig. Gleichen Sie den Saldo aus, bevor Sie kündigen, sonst laufen Zinsen auf einem gekündigten Konto weiter.

Dann können Sie den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine formlose E-Mail genügt; verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Inhaltlich zuletzt geprüft am . Angaben zu Konditionen können sich jederzeit ändern; maßgeblich sind die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Anbieter. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Trading-Check Redaktion
Fachredaktion für Konten, Karten und Geldanlage

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