Handelbare Märkte, eine Auswahl:
  • DAX 40Index
  • EUR/USDDevisen
  • NASDAQ 100Index
  • GoldRohstoff
  • S&P 500Index
  • BrentRohstoff
  • GBP/USDDevisen
  • Dow JonesIndex
  • BitcoinKrypto
  • SilberRohstoff
  • USD/JPYDevisen
  • Euro Stoxx 50Index
  • ErdgasRohstoff
  • AppleAktie
  • NVIDIAAktie
  • EtherKrypto
Schufa & Bonität6 Min. Lesezeit

Schufa-Auskunft kostenlos beantragen: So geht’s 2026

Ob vor der Beantragung einer Kreditkarte, einer Wohnungssuche oder einfach zur Kontrolle: Ein Blick in die eigenen Schufa-Daten schafft Klarheit. Wir zeigen, wie Sie die gesetzlich zustehende kostenlose Auskunft beantragen und was die einzelnen Angaben bedeuten.

Trading-Check RedaktionVeröffentlicht am Geprüft am

Der Unterschied zwischen Datenkopie und Bonitätsauskunft

Die Schufa bietet zwei unterschiedliche Auskunftsformate an: die kostenlose „Datenkopie" nach Art. 15 DSGVO, die alle bei der Schufa gespeicherten Daten in vollem Umfang zeigt, und die kostenpflichtige „Bonitätsauskunft" (einmalig oder im Abo), die zusätzlich für Dritte wie Vermieter aufbereitet ist. Für die reine Selbstkontrolle reicht die kostenlose Datenkopie vollkommen aus.

Wichtig: Die Datenkopie ist kein reduziertes Gratis-Angebot, sondern seit der DSGVO ein einklagbares Recht. Für die erste Anfrage pro Jahr darf die Schufa keine Gebühr verlangen.

So beantragen Sie die Datenkopie Schritt für Schritt

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular der Schufa auf meineschufa.de. Nach Registrierung mit Namen, Geburtsdatum und aktueller Adresse sowie einer Identitätsprüfung (meist per Video-Ident oder Post-Ident) wird die Anfrage direkt digital ausgelöst.

Alternativ ist eine schriftliche Beantragung per Post möglich, was jedoch deutlich länger dauert. Die digitale Variante liefert die Datenkopie in der Regel innerhalb weniger Tage; gesetzlich hat die Schufa dafür bis zu einem Monat Zeit.

Was in der Datenkopie steht – und was nicht

Die Datenkopie listet sämtliche gespeicherten Vertragsdaten (etwa laufende Kredite, Kreditkarten oder Mobilfunkverträge), eventuelle Zahlungsstörungen sowie den aktuellen Basisscore. Ergänzend zeigt sie, welche Unternehmen in den letzten zwölf Monaten eine Anfrage gestellt haben.

Nicht enthalten sind Einkommen, Kontostand oder Vermögenswerte – diese Daten liegen der Schufa grundsätzlich nicht vor. Auch reine Konditionenanfragen (schufa-neutrale Anfragen) werden zwar in der Datenkopie sichtbar, aber ausdrücklich als für andere Unternehmen nicht einsehbar gekennzeichnet.

Fehler in der Auskunft erkennen und korrigieren lassen

Verbraucherstudien zeigen regelmäßig, dass ein relevanter Anteil der Schufa-Datensätze fehlerhafte oder veraltete Einträge enthält – etwa bereits beglichene, aber noch nicht ausgetragene Forderungen. Ein jährlicher Check lohnt sich daher nicht nur vor größeren Finanzierungsvorhaben.

Bei Unstimmigkeiten können Sie über das Kundenportal der Schufa eine Korrektur oder Löschung beantragen. Bei strittigen Fällen mit dem ursprünglichen Gläubiger empfiehlt sich zusätzlich, direkt beim jeweiligen Unternehmen eine Berichtigungsbestätigung einzuholen.

Datenkopie und Bonitätsauskunft nebeneinander

Die beiden Dokumente werden ständig verwechselt, weil beide „Schufa-Auskunft" genannt werden. Sie haben aber unterschiedliche Adressaten: Die Datenkopie ist für Sie, die Bonitätsauskunft für Dritte.

Die beiden Auskunftsarten im Vergleich
MerkmalDatenkopie (Art. 15 DSGVO)Bonitätsauskunft
Kostenkostenloskostenpflichtig
Inhaltalle gespeicherten Daten, Herkunft, Empfänger, Scoreszusammengefasstes Ergebnis, ein Score
AdressatSie selbstVermieter, Vertragspartner
ZustellungPost oder Online-Abrufsofort online oder per Post
Eignung für Wohnungsbewerbungunüblich, enthält zu viele Detailsdafür gemacht

Was Sie in der Datenkopie zuerst prüfen sollten

Die Datenkopie ist mehrere Seiten lang, aber nur ein Teil davon ist entscheidungsrelevant. Diese Reihenfolge deckt die häufigsten Fehler auf:

  1. Persönliche Daten: Schreibweise des Namens, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften. Eine Verwechslung mit einer namensgleichen Person beginnt fast immer hier.
  2. Vertragsdaten: Gibt es Konten, Karten oder Verträge, die Sie nicht kennen oder längst gekündigt haben? Beendete Verträge sollten als beendet gemeldet sein.
  3. Zahlungsstörungen: Jede gemeldete Forderung mit Datum der Einmeldung und – falls vorhanden – der Erledigung. Hier steht auch das vorgesehene Löschdatum.
  4. Anfragen: Prüfen Sie, ob als „Anfrage Kreditkonditionen" verbucht wurde, was eine Konditionenanfrage sein sollte. Falsch gestellte harte Anfragen sind reklamierbar.
  5. Score-Werte: Der Basisscore und die branchenspezifischen Werte mit Stichtag. Sie ändern sich quartalsweise.

Wenn etwas falsch ist

Ein falscher Eintrag wird nicht durch Widerspruch gegen die Auskunftei selbst korrigiert, sondern über zwei parallele Wege: Sie verlangen bei der Auskunftei die Berichtigung nach Art. 16 DSGVO und wenden sich zugleich an das meldende Unternehmen, das die Meldung zurücknehmen muss.

Solange die Richtigkeit bestritten ist, können Sie nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Der Eintrag wird dann bei Auskünften an Dritte nicht mehr berücksichtigt – ein wirksames Mittel, wenn gerade eine Finanzierung ansteht.

Bleibt die Auskunftei untätig, ist die Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde kostenlos und formlos möglich. Anwaltliche Hilfe ist dafür nicht erforderlich.

FAQ

Häufige Fragen

Die Schufa stellt die Datenkopie einmal jährlich kostenfrei zur Verfügung. Weitere Anfragen im selben Jahr können kostenpflichtig sein.

Digital beantragt liegt die Datenkopie meist innerhalb weniger Tage vor, gesetzlich hat die Schufa dafür bis zu einem Monat Zeit.

Nein. Die Einsicht in die eigenen Daten hat keinerlei Auswirkung auf Ihren Schufa-Score.

Sie können über das Schufa-Kundenportal eine Korrektur beantragen. Bei strittigen Forderungen sollten Sie zusätzlich den ursprünglichen Gläubiger kontaktieren.

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist nicht auf einmal jährlich begrenzt. Erst bei offenkundig exzessiven, wiederholten Anträgen darf ein Entgelt verlangt werden.

Nein. Die Eigenauskunft wird nicht als Anfrage eines Dritten gespeichert und beeinflusst den Score nicht.

Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Die Datenkopie enthält deutlich mehr Details, als ein Vermieter erfahren muss, und ist dafür nicht gedacht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Inhaltlich zuletzt geprüft am . Angaben zu Konditionen können sich jederzeit ändern; maßgeblich sind die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Anbieter. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Trading-Check Redaktion
Fachredaktion für Konten, Karten und Geldanlage

Die Trading-Check-Redaktion wertet Preis- und Leistungsverzeichnisse, AGB und Gesetzestexte aus und prüft Konditionen regelmäßig gegen die Angaben der Anbieter. Verantwortlich für den Inhalt ist die im Impressum genannte Festina Lente AI Limited.

Redaktion & Methodik →