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Depot & ETF5 Min. Lesezeit

Was ist ein Depot? Wertpapierdepot einfach erklärt

Wer in Aktien, ETFs oder Anleihen investieren möchte, kommt an einem Depot nicht vorbei. Wir erklären, was sich hinter dem Begriff verbirgt, wie ein Depot funktioniert und wie sicher darin verwahrte Wertpapiere im Ernstfall sind.

Trading-Check RedaktionVeröffentlicht am Geprüft am

Definition: Was ist ein Depot?

Ein Depot – genauer Wertpapierdepot – ist kein Bankkonto im klassischen Sinne, sondern ein elektronisches Verzeichnis, in dem Wertpapiere wie Aktien, ETFs, Anleihen oder Fonds für Sie verwahrt werden. Physische Wertpapierurkunden gibt es heute praktisch nicht mehr; im Depot wird lediglich vermerkt, welche Anteile Ihnen gehören.

Damit Käufe und Verkäufe abgewickelt werden können, ist jedes Depot mit einem sogenannten Verrechnungskonto verknüpft. Über dieses Konto fließt das Geld für Kauf- und Verkaufsorders sowie für Dividenden- und Zinsausschüttungen.

Depot vs. Girokonto: der zentrale Unterschied

Während auf einem Girokonto Bargeld beziehungsweise Buchgeld verwaltet wird, hält ein Depot Eigentumsrechte an Wertpapieren. Das im Depot verwahrte Vermögen zählt rechtlich als Sondervermögen: Es bleibt auch im Falle einer Insolvenz des Depotanbieters vollständig Ihr Eigentum und fließt nicht in die Insolvenzmasse der Bank oder des Brokers ein.

Das nicht investierte Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist dagegen wie ein normales Bankguthaben über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert, üblicherweise bis 100.000 € pro Kunde und Institut.

Kostenfaktoren: Depotführung, Orders und Sparpläne

Die reine Depotführung ist bei den meisten deutschen Neobrokern mittlerweile kostenlos. Kosten entstehen in der Regel erst beim Handel selbst: über Orderprovisionen beim Kauf oder Verkauf einzelner Wertpapiere sowie gegebenenfalls über Ausführungsentgelte des jeweiligen Handelsplatzes.

Für ETF-Sparpläne – typischerweise auf einen Welt-ETF – bieten viele Anbieter stark reduzierte oder sogar kostenlose Ausführungen an, was sie besonders für den langfristigen, regelmäßigen Vermögensaufbau attraktiv macht. Aktive Trader mit hoher Handelsfrequenz sollten dagegen stärker auf die Höhe der einzelnen Orderprovision achten.

Ein Depot eröffnen: So läuft es ab

Die Depoteröffnung erfolgt bei digitalen Brokern vollständig online: Nach der Registrierung mit persönlichen Daten folgt eine Legitimationsprüfung, meist per Video-Ident, und die Angabe steuerlicher Informationen wie der Steuer-Identifikationsnummer für den automatischen Abzug der Abgeltungssteuer.

Anschließend wird das Verrechnungskonto per Überweisung aufgeladen, und der Handel mit Wertpapieren oder Sparplänen kann in der Regel unmittelbar beginnen.

Sondervermögen: warum Ihre Wertpapiere nicht der Bank gehören

Guthaben auf einem Girokonto ist rechtlich eine Forderung gegen die Bank – deshalb braucht es die Einlagensicherung. Wertpapiere im Depot sind etwas anderes: Sie gehören Ihnen, die Bank verwahrt sie nur.

Gerät die Depotbank in Insolvenz, fallen die Papiere nicht in die Insolvenzmasse. Sie werden auf ein anderes Depot übertragen; der wirtschaftliche Wert bleibt unberührt. Geregelt ist das im Depotgesetz und in § 84 WpHG, der die Trennung von Kunden- und Eigenvermögen vorschreibt.

Betroffen ist nur das Geld auf dem Verrechnungskonto – das zählt als Einlage und fällt unter die 100.000-Euro-Grenze. Für die Praxis heißt das: Größere Barbestände gehören nicht dauerhaft aufs Verrechnungskonto.

Die Kostenarten, die den Ertrag bestimmen

Depotkosten sind selten eine einzige Zahl. Vier Positionen wirken zusammen, und welche davon ins Gewicht fällt, hängt vom Anlageverhalten ab: Wer einmal im Monat spart, zahlt anders als wer wöchentlich handelt.

Kostenarten und wann sie anfallen
KostenartWann sie anfälltRelevant für
Depotführungsentgeltlaufend, oft jährlichalle, häufig an Bedingungen geknüpft
Ordergebührje Kauf und VerkaufEinmalanlagen und aktiven Handel
Sparplanentgeltje AusführungSparplananleger
Spread des Handelsplatzesin jedem Kurs enthaltenalle, oft die größte Position
Fremdkostenpauschaleje Order, im Preisverzeichnisalle, häufig übersehen

Steuern laufen automatisch – bei deutschen Anbietern

Deutsche Depotbanken behalten die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch ein und führen sie ab. Sie müssen dafür nichts tun – außer einen Freistellungsauftrag zu erteilen, damit der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro überhaupt wirkt.

Ebenfalls automatisch geführt werden die Verlusttöpfe: Verluste werden gegen spätere Gewinne verrechnet, bevor Steuer einbehalten wird. Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien dürfen dabei nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Bei Brokern ohne deutsche Steuerabführung – typischerweise ausländischen Anbietern – müssen Sie Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP erklären. Das ist zulässig, aber deutlich aufwendiger und eine häufig unterschätzte Nebenwirkung günstiger Ordergebühren.

FAQ

Häufige Fragen

Die im Depot verwahrten Wertpapiere gelten als Sondervermögen und bleiben auch bei einer Insolvenz des Anbieters Ihr Eigentum. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist zusätzlich über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.

Nein, in der Regel reicht das mit dem Depot verknüpfte Verrechnungskonto, um Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen.

Bei den meisten der von uns verglichenen Neobroker ja; Kosten entstehen in der Regel erst durch Orderprovisionen beim Handel selbst.

Wertpapiere sind Sondervermögen und gehören weiterhin Ihnen. Sie werden auf ein anderes Depot übertragen. Betroffen ist nur das Geld auf dem Verrechnungskonto, das unter die Einlagensicherung fällt.

Sie brauchen ein Verrechnungskonto, das in aller Regel mit dem Depot zusammen eröffnet wird. Ein zusätzliches Girokonto beim selben Institut ist meist nicht erforderlich.

Deutsche Depotbanken ja, ausländische in der Regel nicht. Im zweiten Fall müssen Sie Kapitalerträge selbst über die Anlage KAP erklären.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Inhaltlich zuletzt geprüft am . Angaben zu Konditionen können sich jederzeit ändern; maßgeblich sind die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Anbieter. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Trading-Check Redaktion
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