Handelbare Märkte, eine Auswahl:
  • DAX 40Index
  • EUR/USDDevisen
  • NASDAQ 100Index
  • GoldRohstoff
  • S&P 500Index
  • BrentRohstoff
  • GBP/USDDevisen
  • Dow JonesIndex
  • BitcoinKrypto
  • SilberRohstoff
  • USD/JPYDevisen
  • Euro Stoxx 50Index
  • ErdgasRohstoff
  • AppleAktie
  • NVIDIAAktie
  • EtherKrypto
Girokonto5 Min. Lesezeit

Was ist ein Girokonto? Funktionen, Kosten und Kontowechsel im Überblick

Ob Gehaltseingang, Miete oder Kartenzahlung im Supermarkt: Nahezu der gesamte alltägliche Zahlungsverkehr läuft über das Girokonto. Wir erklären, was ein Girokonto ausmacht, welche Kostenmodelle üblich sind und wie ein Kontowechsel in der Praxis abläuft.

Trading-Check RedaktionVeröffentlicht am Geprüft am

Definition: Was ist ein Girokonto?

Ein Girokonto ist ein Bankkonto für den laufenden Zahlungsverkehr: Gehalts- oder Rentenzahlungen gehen darauf ein, Miete, Versicherungen und Einkäufe werden davon abgebucht. Anders als beim Tagesgeldkonto steht dabei nicht die Verzinsung im Vordergrund, sondern die jederzeitige Verfügbarkeit über Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung.

In Deutschland hat jede Person mit Wohnsitz in der EU laut Zahlungskontengesetz einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto auf Guthabenbasis – auch ohne Schufa-Bonitätsprüfung im klassischen Sinne.

Diese Funktionen gehören zu einem Girokonto

Zum Standardumfang zählen die IBAN für Überweisungen und Lastschriften, eine Debitkarte (Girocard oder Mastercard/Visa Debit) sowie der Online- und App-Zugang zur Kontoführung. Viele Anbieter ergänzen dies um Unterkonten für Rücklagen, Echtzeitüberweisungen und Push-Benachrichtigungen zu jeder Buchung.

Ein Dispositionskredit – die Möglichkeit, das Konto kurzfristig zu überziehen – ist keine Pflichtleistung, wird aber von den meisten klassischen Girokonten optional angeboten und setzt in der Regel eine positive Schufa-Auskunft voraus.

Kostenmodelle im Vergleich

Viele Direktbanken und Neobanken führen das Girokonto dauerhaft kostenlos oder verlangen erst ab einer bestimmten Nutzungsintensität eine Grundgebühr. Klassische Filialbanken koppeln die Kontoführungsgebühr dagegen häufiger an einen monatlichen Mindestgeldeingang oder ein Alterskriterium wie eine kostenlose Kontoführung für Studierende.

Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf Nebenkosten: Bargeldabhebungen an fremden Automaten, Fremdwährungsgebühren bei der verknüpften Karte oder Kosten für eine Ersatzkarte fallen bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich aus.

Konto wechseln: So läuft es ab

Der Kontowechsel ist in Deutschland gesetzlich durch den Kontowechselservice (§ 20 Zahlungskontengesetz) geregelt: Die neue Bank holt auf Wunsch automatisch alle Daueraufträge, Lastschriftmandate und den letzten Kontostand von der alten Bank ein und informiert bekannte Zahlungspartner über die neue IBAN.

Praktisch empfiehlt es sich dennoch, das alte Konto nach dem Wechsel noch für ein bis zwei Abrechnungsperioden parallel zu führen, um verspätet eingehende Zahlungen oder vergessene Lastschriften nicht zu verpassen.

Was ein Girokonto kostet – und wovon das abhängt

Die Kontoführungsgebühr ist nur ein Teil des Preises. Entscheidend ist, welche Leistungen sie abdeckt und was einzeln berechnet wird: Ersatzkarte, Abhebung am Fremdautomaten, beleghafte Aufträge, Papierauszüge. Diese Positionen stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis, das jede Bank veröffentlichen muss.

Kostenmodelle im Überblick, Stand September 2026
ModellKontoführungBedingungTypisch bei
Bedingungslos kostenlos0 €keineNeobanken, einzelne Direktbanken
Kostenlos mit Geldeingang0 €meist 700–1.500 € monatlichDirektbanken
Kostenlos nach Alter0 €Schüler, Studierende, oft bis 27alle Bankengruppen
Paketpreis3–12 € monatlichinkludierte LeistungenFilialbanken
Basiskontoje nach Institutgesetzlicher Anspruchalle Institute

Das Basiskonto: der Anspruch, den jede Person hat

Seit 2016 hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – unabhängig von Bonität, Einkommen und Wohnsitz. Geregelt ist das in den §§ 30 ff. Zahlungskontengesetz.

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, umfasst Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen sowie eine Zahlungskarte, sieht aber keinen Dispositionskredit vor. Die Bank darf den Antrag nur aus den im Gesetz genannten Gründen ablehnen und muss die Ablehnung begründen; dagegen steht ein kostenfreies Verfahren bei der BaFin offen.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Pfändungsschutzkonto: Das Basiskonto sichert den Zugang zum Zahlungsverkehr, das P-Konto schützt bei einer Pfändung einen monatlichen Grundfreibetrag. Beides sind unterschiedliche Ansprüche, die sich kombinieren lassen. Eine dritte Sonderform ist das Gemeinschaftskonto für Paare – mit eigenen Regeln für Haftung, Steuer und Pfändung.

Was ein Girokonto nicht leistet

Ein Girokonto ist ein Zahlungsverkehrskonto, kein Anlageprodukt. Es wird in aller Regel nicht oder kaum verzinst – Geld, das dort dauerhaft liegt, verliert bei jeder Inflationsrate über null an Kaufkraft.

Die praktische Konsequenz ist eine einfache Aufteilung: auf dem Girokonto nur so viel, wie für laufende Ausgaben und den Puffer bis zum nächsten Gehaltseingang nötig ist. Der Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben gehört auf ein Tagesgeldkonto, langfristiges Kapital ins Depot.

Ebenfalls nicht abgedeckt: Wertpapiere. Sie liegen im Depot, nicht auf dem Konto – und genießen dort als Sondervermögen einen anderen, weitergehenden Schutz als die gesetzliche Einlagensicherung.

FAQ

Häufige Fragen

Ja, laut Zahlungskontengesetz besteht in Deutschland ein Anspruch auf ein Basiskonto auf Guthabenbasis, unabhängig von der Bonität.

Nein, viele Direktbanken bieten kostenlose Modelle an, klassische Filialbanken verlangen häufiger eine Grundgebühr, teils abhängig vom monatlichen Geldeingang.

Der gesetzliche Kontowechselservice übernimmt Daueraufträge und die Information von Zahlungspartnern automatisch, sofern Sie ihn bei der neuen Bank aktiv beauftragen.

Nur so viel, wie für laufende Ausgaben und einen kleinen Puffer nötig ist. Der Notgroschen gehört auf ein Tagesgeldkonto, weil das Girokonto in aller Regel nicht verzinst wird.

Ja. Auf ein Basiskonto nach § 31 ZKG besteht ein gesetzlicher Anspruch, unabhängig von der Bonität. Es wird auf Guthabenbasis geführt und sieht keinen Dispositionskredit vor.

Je nach Bank zwischen 0 und rund 5,50 Euro pro Vorgang. Die genaue Höhe steht im Preis- und Leistungsverzeichnis unter „Bargeldversorgung", nicht in der Produktwerbung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Inhaltlich zuletzt geprüft am . Angaben zu Konditionen können sich jederzeit ändern; maßgeblich sind die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Anbieter. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Trading-Check Redaktion
Fachredaktion für Konten, Karten und Geldanlage

Die Trading-Check-Redaktion wertet Preis- und Leistungsverzeichnisse, AGB und Gesetzestexte aus und prüft Konditionen regelmäßig gegen die Angaben der Anbieter. Verantwortlich für den Inhalt ist die im Impressum genannte Festina Lente AI Limited.

Redaktion & Methodik →