Was ist ein Girokonto? Funktionen, Kosten und Kontowechsel im Überblick
Ob Gehaltseingang, Miete oder Kartenzahlung im Supermarkt: Nahezu der gesamte alltägliche Zahlungsverkehr läuft über das Girokonto. Wir erklären, was ein Girokonto ausmacht, welche Kostenmodelle üblich sind und wie ein Kontowechsel in der Praxis abläuft.
Definition: Was ist ein Girokonto?
Ein Girokonto ist ein Bankkonto für den laufenden Zahlungsverkehr: Gehalts- oder Rentenzahlungen gehen darauf ein, Miete, Versicherungen und Einkäufe werden davon abgebucht. Anders als beim Tagesgeldkonto steht dabei nicht die Verzinsung im Vordergrund, sondern die jederzeitige Verfügbarkeit über Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung.
In Deutschland hat jede Person mit Wohnsitz in der EU laut Zahlungskontengesetz einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto auf Guthabenbasis – auch ohne Schufa-Bonitätsprüfung im klassischen Sinne.
Diese Funktionen gehören zu einem Girokonto
Zum Standardumfang zählen die IBAN für Überweisungen und Lastschriften, eine Debitkarte (Girocard oder Mastercard/Visa Debit) sowie der Online- und App-Zugang zur Kontoführung. Viele Anbieter ergänzen dies um Unterkonten für Rücklagen, Echtzeitüberweisungen und Push-Benachrichtigungen zu jeder Buchung.
Ein Dispositionskredit – die Möglichkeit, das Konto kurzfristig zu überziehen – ist keine Pflichtleistung, wird aber von den meisten klassischen Girokonten optional angeboten und setzt in der Regel eine positive Schufa-Auskunft voraus.
Kostenmodelle im Vergleich
Viele Direktbanken und Neobanken führen das Girokonto dauerhaft kostenlos oder verlangen erst ab einer bestimmten Nutzungsintensität eine Grundgebühr. Klassische Filialbanken koppeln die Kontoführungsgebühr dagegen häufiger an einen monatlichen Mindestgeldeingang oder ein Alterskriterium wie eine kostenlose Kontoführung für Studierende.
Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf Nebenkosten: Bargeldabhebungen an fremden Automaten, Fremdwährungsgebühren bei der verknüpften Karte oder Kosten für eine Ersatzkarte fallen bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich aus.
Konto wechseln: So läuft es ab
Der Kontowechsel ist in Deutschland gesetzlich durch den Kontowechselservice (§ 20 Zahlungskontengesetz) geregelt: Die neue Bank holt auf Wunsch automatisch alle Daueraufträge, Lastschriftmandate und den letzten Kontostand von der alten Bank ein und informiert bekannte Zahlungspartner über die neue IBAN.
Praktisch empfiehlt es sich dennoch, das alte Konto nach dem Wechsel noch für ein bis zwei Abrechnungsperioden parallel zu führen, um verspätet eingehende Zahlungen oder vergessene Lastschriften nicht zu verpassen.
Was ein Girokonto kostet – und wovon das abhängt
Die Kontoführungsgebühr ist nur ein Teil des Preises. Entscheidend ist, welche Leistungen sie abdeckt und was einzeln berechnet wird: Ersatzkarte, Abhebung am Fremdautomaten, beleghafte Aufträge, Papierauszüge. Diese Positionen stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis, das jede Bank veröffentlichen muss.
| Modell | Kontoführung | Bedingung | Typisch bei |
|---|---|---|---|
| Bedingungslos kostenlos | 0 € | keine | Neobanken, einzelne Direktbanken |
| Kostenlos mit Geldeingang | 0 € | meist 700–1.500 € monatlich | Direktbanken |
| Kostenlos nach Alter | 0 € | Schüler, Studierende, oft bis 27 | alle Bankengruppen |
| Paketpreis | 3–12 € monatlich | inkludierte Leistungen | Filialbanken |
| Basiskonto | je nach Institut | gesetzlicher Anspruch | alle Institute |
Das Basiskonto: der Anspruch, den jede Person hat
Seit 2016 hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – unabhängig von Bonität, Einkommen und Wohnsitz. Geregelt ist das in den §§ 30 ff. Zahlungskontengesetz.
Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, umfasst Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen sowie eine Zahlungskarte, sieht aber keinen Dispositionskredit vor. Die Bank darf den Antrag nur aus den im Gesetz genannten Gründen ablehnen und muss die Ablehnung begründen; dagegen steht ein kostenfreies Verfahren bei der BaFin offen.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Pfändungsschutzkonto: Das Basiskonto sichert den Zugang zum Zahlungsverkehr, das P-Konto schützt bei einer Pfändung einen monatlichen Grundfreibetrag. Beides sind unterschiedliche Ansprüche, die sich kombinieren lassen. Eine dritte Sonderform ist das Gemeinschaftskonto für Paare – mit eigenen Regeln für Haftung, Steuer und Pfändung.
Was ein Girokonto nicht leistet
Ein Girokonto ist ein Zahlungsverkehrskonto, kein Anlageprodukt. Es wird in aller Regel nicht oder kaum verzinst – Geld, das dort dauerhaft liegt, verliert bei jeder Inflationsrate über null an Kaufkraft.
Die praktische Konsequenz ist eine einfache Aufteilung: auf dem Girokonto nur so viel, wie für laufende Ausgaben und den Puffer bis zum nächsten Gehaltseingang nötig ist. Der Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben gehört auf ein Tagesgeldkonto, langfristiges Kapital ins Depot.
Ebenfalls nicht abgedeckt: Wertpapiere. Sie liegen im Depot, nicht auf dem Konto – und genießen dort als Sondervermögen einen anderen, weitergehenden Schutz als die gesetzliche Einlagensicherung.