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4 Beiträge

Ratgeber Sicherheit & Betrug

Phishing, Smishing, Schockanrufe und manipulierte Automaten: Wie moderne Betrugsmaschen ablaufen, welche Einstellungen wirklich schützen und welche Erstattungsansprüche Sie im Schadensfall haben.

Alle Beiträge zum Thema Sicherheit & Betrug

Wo das Geld tatsächlich verloren geht

Die Betrugsfälle, die Geld kosten, laufen selten über den Chip der Karte und fast immer über den Menschen: eine Nachricht, die zur Bestätigung eines Pakets drängt, ein Anruf im Namen der Bank, eine Freigabe in der App, die man selbst erteilt hat. Die Guides in diesem Cluster beschreiben, wie Phishing, Smishing und Quishing ablaufen, woran man eine echte Freigabeanfrage von einer untergeschobenen unterscheidet und warum die Bank bei einer selbst freigegebenen Zahlung nicht ohne Weiteres erstattet.

Der zweite Schwerpunkt ist das Recht: § 675u BGB verpflichtet die Bank, nicht autorisierte Zahlungen bis zum Ende des folgenden Geschäftstags zu erstatten; § 675v begrenzt die Haftung des Karteninhabers vor der Sperrmeldung auf 50 Euro. Was grob fahrlässig ist und was nicht, entscheidet über den Rest – und die Guides nennen die Fälle, in denen Gerichte das zugunsten der Kunden entschieden haben.

Dazu kommen die Einstellungen, die den Alltag sicherer machen: Echtzeit-Benachrichtigungen, virtuelle Karten mit Einmalnummer, die Wallet auf dem Smartphone statt der Karte, das Kontaktlos-Limit. Welche Karten diese Funktionen mitbringen, zeigt der Kreditkarten-Vergleich.

FAQ

Häufige Fragen

Bei nicht autorisierten Zahlungen ja: Die Bank muss unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Schwieriger wird es, wenn Sie die Zahlung selbst in der App freigegeben haben – dann muss die Bank grobe Fahrlässigkeit nachweisen, um die Erstattung zu verweigern.

Bis zur Sperrmeldung höchstens 50 Euro, danach nichts. Die volle Haftung droht nur bei grober Fahrlässigkeit, etwa einer auf der Karte notierten PIN, oder bei Betrugsabsicht.

Ja. Jede Zahlung erzeugt einen einmaligen Code, der sich nicht wiederverwenden lässt; ohne PIN sind nur Beträge bis 50 Euro und höchstens fünf Zahlungen oder 150 Euro in Folge möglich. Das Auslesen im Vorbeigehen liefert keine Daten, mit denen sich bezahlen lässt.

In der Praxis ja. Die Kartennummer wird nie übertragen, jede Zahlung braucht die Entsperrung des Geräts, und ein gesperrtes Smartphone kann nicht bezahlen – eine gestohlene Karte bis zur Sperrung schon.