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5 Beiträge

Ratgeber Steuern & Recht

Abgeltungsteuer, Vorabpauschale, Freistellungsauftrag, Kontopfändung und Erbschaftsfragen: die rechtliche und steuerliche Seite von Konten, Karten und Depots – mit Paragrafen statt Bauchgefühl.

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Paragrafen statt Bauchgefühl

Kapitalerträge werden in Deutschland pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag belastet – automatisch, durch die Bank, bevor das Geld ankommt. Wer das steuern will, hat wenige, aber wirksame Hebel: den Freistellungsauftrag über 1.000 Euro, die Verteilung auf mehrere Banken, die Verlustverrechnung und das Verständnis der Vorabpauschale, die bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr im Januar vom Konto geht. Die Guides in diesem Cluster erklären jeden Hebel mit den Paragrafen aus Einkommensteuergesetz und Investmentsteuergesetz.

Der zweite Teil ist das Recht rund um das Konto: die Pfändung und der Grundfreibetrag auf dem P-Konto, was im Todesfall mit Konto, Depot und Karte passiert, wer verfügen darf, was die Bank dem Finanzamt meldet und welche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung gelten – auch die Schenkungsteuer, die auf einem Gemeinschaftskonto unverheirateter Partner entstehen kann.

Alle Guides nennen die Rechtsgrundlage und, wo es sie gibt, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs oder Bundesfinanzhofs. Sie ersetzen keine Steuerberatung, machen das Gespräch mit dem Berater aber kürzer.

FAQ

Häufige Fragen

25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, zusammen rund 26,4 Prozent, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Bis 1.000 Euro im Jahr bleiben Erträge über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Eine fiktive Mindestbesteuerung für Fonds, die wenig oder nichts ausschütten. Sie wird aus dem Fondswert zum Jahresanfang und dem Basiszins der Bundesbank berechnet und im Januar des Folgejahres vom Verrechnungskonto eingezogen, sofern der Freistellungsauftrag nicht reicht.

Es wird als Nachlasskonto weitergeführt, die Erben treten an die Stelle des Inhabers. Die Bank meldet Guthaben über 5.000 Euro dem Erbschaftsteuer-Finanzamt; eine Vollmacht über den Tod hinaus gilt weiter, bis ein Erbe sie widerruft.

Durch Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO, die die Bank innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen muss. Geschützt ist ein monatlicher Grundfreibetrag, der sich mit Unterhaltspflichten erhöht. Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto sein.